AGBs Coaching und Seminare
AGBs für Einzelcoachings
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach Manuela Künzel (nachfolgend Coach genannt) und dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coaches, die Beratung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen (Coaching) annimmt. Dazu gehören Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung.
3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.
§ 2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.
Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht/trainiert werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches
1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings oder Gruppentrainings- bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach/Trainer, genießen die Klienten keinen Versicherungsschutz durch ihn.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.
2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des/der Coachee bestimmend sein.
3) Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.
Auch der Klient hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.
§ 4 Honorierung des Coaches
1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach/Trainer und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Coachs aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.
2) Die Honorare sind nach jedem Termin von dem Klienten innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist.
In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.
4) Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts (gilt nicht für ausdrücklich vereinbarte Naturcoachings) vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.
§ 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings
1) Der Coach behandelt die Daten des Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.
Der Coach verpflichtet sich, über die in den Coaching-Sitzungen und im Vor- und Nachgang zu diesen Sitzungen erlangten Informationen Stillschweigen zu wahren. Dies gilt auch für die Zeit nach der Beendigung dieses Vertrages. Sofern sich der Coach Dritter zur Durchführung oder Abwicklung dieses Vertrages bedient, hat er diese ebenfalls der Schweigepflicht zu unterwerfen.
2) § 5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) § 5 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
4) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 5 Abs. 2 bleibt davon unberührt.
5) Sofern der Klient ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Veranstaltungen
1. Geltungsbereich, Allgemeines
Für die Teilnahme an allen von Manuela Künzel Coaching angebotenen Seminaren und Veranstaltungen gelten nach Maßgabe des zwischen Manuela Künzel (im Nachfolgenden MK genannt) und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrags die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von Bedingungen von MK abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennt MK nicht an, es sei denn, MK hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1. Die schriftliche oder telefonische Anmeldung des Teilnehmers stellt ein bindendes Angebot dar. Anschließend folgt eine schriftliche Anmeldebestätigung per E-mail oder Post durch MK.
2.2. Danach wird auf Wunsch eine Rechnung von MK an den Teilnehmer versendet.
2.3. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, eine Haftung aus diesem Grunde ist allerdings ausgeschlossen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.
3. Zahlungsbedingungen
Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Teilnahmeentgelt nach der Buchung (innerhalb von 30 Tagen) des Seminars oder der Veranstaltung durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen.
4. Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung
Der Teilnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist es notwendig (an: Manuela Künzel Coaching, Leibnizstr. 28, 04105 Leipzig, E-Mail: info@manuelakuenzel.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail), diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
Folgen des Widerrufs
Bei Widerruf diesen Vertrag erfolgt eine unverzügliche und vollständige Rückzahlung aller erhaltenen Zahlungen, bis spätestens binnen vierzehn Tagen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
5. Stornierung durch Teilnehmer
5.1. MK bietet dem Teilnehmer – ungeachtet der gesetzlich zustehenden Rücktrittsrechte – nach Ablauf der Frist des unter Ziffer 4 bezeichneten gesetzlichen Widerrufsrechts die Möglichkeit, vom Vertrag dennoch zurückzutreten (Storno).
5.2. Die Stornierung ist unter den folgenden Bedingungen möglich:
a) bei Stornierung bis 30 Tage vor Termin: 0% Stornokosten
b) bei Stornierung bis 14 Tage vor Termin: 50% Stornokosten
c) bei Stornierung bis 7 Tage vor Termin: 75% Stornokosten
d) danach oder bei Nicht-Stornieren bzw. Nicht-Wahrnehmen: 100%
Bei Verhinderung/Stornierung eines Seminars oder Workshops besteht die Möglichkeit, eine Person als Ersatz zu benennen, dabei entstehen keine weiteren Kosten. Generell besteht kein Anspruch darauf, versäumte Stunden innerhalb eines Kurses oder einen Workshop nachzuholen.
5.3. Bei Nichterscheinen zu Seminar- oder Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach 5.1. bis 5.2. zurückgetreten ist.
5.4. Die Stornierung ist nur schriftlich möglich.
6. Rücktritt vom Vertrag
6.1. MK ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
für ein Seminar/ eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen;
die Veranstaltung aus nicht von MK zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist beispielsweise bei Krankheit/Unfall des/der Dozent/in oder höherer Gewalt der Fall.
6.2. MK wird den Teilnehmer über den Ausfall des Seminars oder der Veranstaltung unverzüglich informieren und im Falle eines Rücktritts eine bereits erhaltene Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Urheberrecht, Nutzungsbedingungen
7.1. Das Urheberrecht an allen von MK im Rahmen der Leistung erstellten Unterlagen, Konzepten, Entwürfen und sonstigen Materialien verbleibt bei KB.
7.2. Material in jeglicher Form, das von MK im Rahmen einer Leistung erstellt oder dem Teilnehmer von KB im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt wird, darf – auch auszugsweise oder in bearbeiteter Form – nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von MK vervielfältigt, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Es darf insbesondere nicht für andere Seminare oder ähnliche Leistungen verwendet, überarbeitet, umgeschrieben oder in anderer Weise verändert oder angepasst werden.
7.3. Ein Ton- und/oder Videomitschnitt von Seminaren oder anderen Leistungen von MK ist nur mit schriftlicher Genehmigung von MK zulässig.
8. Datenschutz
Der Teilnehmer ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Anmeldungen zu Seminaren und zum E-Mail- Benachrichtigungsdienst erforderlichen personenbezogenen Daten durch MK ausführlich durch diesen Text zum Datenschutz über den Inhalt des Datenschutzes informiert.
Der Teilnehmer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Er kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft die Einwilligung widerrufen.
Für eine Anmeldung zu Seminaren, Kursen oder Workshops ist die Übermittlung des Namens, der Adresse und der Telefonnummer notwendig. Diese Daten werden zum Schutz der Privatsphäre nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht unbedingt zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert.
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
9. Schriftform
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag sowie rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber MK abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Das Schriftlichkeitserfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
10. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
10.1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz von MK (Leipzig).
10.2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz von MK zuständige Gericht.
11. Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen
Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Punkte und die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.